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Kfz-Versicherung kann bis 30. November gekuendigt werden

Kündigungen für die KFZ Versicherung müssen bis zum 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein, damit diese zum Jahresende wirksam wird.


Vielen Autofahrern ist dieser Kündigungstermin bekannt. Deshalb versuchen Versicherer zunehmend diesen Termin zu umgehen. Besonders betrifft es Autofahrer, die sich ein neues Auto zulegen wollen. Denn dann könnte es sein, dass der Kündigungstermin nicht mehr der 30. November eines Jahres ist, sondern ein Jahr nach dem Datum, an dem die Versicherung abgeschlossen wurde. So kann ein Kündigungstermin beispielsweise Mitte Juli liegen, wenn die Kfz-Versicherung erstmals zu diesem Datum beantragt wurde.

Für den Kündigungstermin am 30. November wird in Fernsehen, Zeitschriften und anderen Medien geworben, für einen anderen Zeitpunkt wirbt hingegen niemand. Hier wird mit der Vergesslichkeit und der Bequemlichkeit des Kunden gerechnet, zum Vorteil der Versicherungsgesellschaften und zum Nachteil der Autofahrer. Dies gilt aber nur für neue KFZ Verträge, wer also bisher immer schon zum Jahresende seine KFZ Versicherung kündigen konnte, bei dem bleibt der Kündigungstermin der 30. November.

 
Krankenkassen-Beitragssatz sinkt auf 14,9 Prozent


Wer selten zum Arzt geht, kann über 1.000 Euro im Jahr sparen

 

Bis 11 Euro im Monat sparen Arbeitnehmer ab Juli 2009 bei der Krankenkasse. Grund
dafür ist die Absenkung des einheitlichen Beitragssatzes von 15,5 auf 14,9 Prozent. Für
Arbeitnehmer sinkt der Beitragsanteil von 8,2 Prozent ihres Einkommens auf 7,9 Prozent.
Der Arbeitgeberanteil sinkt von 7,3 auf 7 Prozent.
 
Versicherte können noch viel mehr sparen, wenn sie die neuen Möglichkeiten des
Gesundheitssystems nutzen. Die Kombination von Wahltarifen und Bonusprogrammen
ermöglicht hohe Einsparungen. Beim Spitzenreiter IKK gesund plus ist eine Rückerstattung
von 1.050 Euro jährlich möglich.  
 
Zu den Sparmöglichkeiten gehört erstens der Abschluss eines Wahltarifs mit
Selbstbeteiligung: Hier verpflichtet sich der Versicherte, einen Teil der Behandlungskosten
selbst zu übernehmen. Dafür erhält er eine Prämie bis 600 Euro von seiner Krankenkasse.
Zweitens kann ein Wahltarif mit „Prämie bei Leistungsfreiheit“ abgeschlossen werden.
Dieser beinhaltet kein Risiko. Wenn der Versicherte ein Jahr lang nicht zum Arzt geht,
kann er ebenfalls bis zu 600 Euro zurück erhalten. Die dritte Sparmöglichkeit sind
Bonusprogramme. Hier können Versicherte bis 300 Euro „verdienen“, wenn sie etwas für
ihre Gesundheit tun. 
 
Interessenten sollten allerdings auf Fallstricke achten. Wir warnen vor dem vorschnellen Abschluss von Wahltarifen. Denn damit bindet sich der Versicherte für drei Jahre an die Kasse. Bei Wahltarifen entfällt auch das  Sonderkündigungsrecht, falls eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Angesichts der Finanzprobleme bei einigen kleinen Kassen sollten Verbraucher genau prüfen, bei wem sie sich versichern.

 

Die besten Spartarife der Krankenkassen

 
Studententarife lohnen sich nicht fuer jeden

 

Zum Start des neuen Semesters locken Unternehmen junge Akademiker mit
Studententarifen. Nach einer Untersuchung des Vergleichsportals finanzen.de lohnen sich
die vermeintlichen Sonderangebote aber nicht für jeden.
 
Wer bereits ein Mobiltelefon hat und nicht zu den Dauertelefonierern zählt, fährt mit einer
Prepaid-Karte oft besser als mit einem Studententarif. So gibt es beim Anbieter Maxxim
derzeit einen Tarif, bei dem jede Gesprächsminute nur 8 Cent kostet –unabhängig von der
gewählten Vorwahl. Studententarife kosten dagegen zwischen 10 und 20 Euro
Grundgebühr. Im Gegenzug bieten sie ein Kontingent für kostenloses Telefonieren – meist
im deutschen Festnetz und einem Mobilfunknetz.
 
Auch die meisten Banken werben mit speziellen Angeboten um Studierende. Aber die
Konditionen sind nicht unbedingt besser als bei normalen Girokonten. So schlägt das DKB-
Cash-Konto, das jeder eröffnen kann, viele Studentenangebote. Es ist gebührenfrei und
gehörte in der Vergangenheit immer zu den Konten mit besonders niedrigen Dispozinsen.
Und sollte das Studentenkonto gar im Plus sein, werden Zinsen gezahlt.
 
Bei der Krankenversicherung gibt es bisher wenige Angebote, die sich ausdrücklich an
Studierende richten. Die Experten des Portals finanzen.de raten, nach Bonusprogrammen
Ausschau zu halten. „Bei der Securvita, der IKK gesund plus oder der Siemens
Betriebskrankenkasse gibt es bis 300 Euro jährlich als Prämie, wenn man sich um die
eigene Gesundheit kümmert“, sagt Markus Wendler. Der Grundbeitrag ist immer der
Gleiche und beträgt derzeit 53,40 Euro. Die kann man sich sparen, wenn man bei den
Eltern versichert bleibt. Vorsichtig sollten Kinder von privat Versicherten sein. Wer sich zu
Studienbeginn für die private Krankenversicherung entscheidet, kann später nicht einfach
in eine gesetzliche Kasse wechseln. Das geht dann nur über eine Festanstellung.

 

Ausführliche Anbieter-Listings zu Studententarifen gibt es hier

 
Arbeitszimmer ist wieder absetzbar

 

Der Bundesfinanzhof zweifelt die momentane Steuerregelung für Arbeitszimmerkosten an.

 

Steuerzahler können den Staat vorerst wieder an den Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer beteiligen. Der Bundesfinanzhof hat Zweifel an dem seit 2007 geltenden Abzugsverbot für die Kosten eines Arbeitszimmers.

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof in München entschieden, dass Lehrer, Außendienstler und andere Berufsgruppen die Kosten für ihr Arbeitszimmer wieder teilweise von der Steuer absetzen dürfen. Im konkreten Fall ging es um einen Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Das oberste deutsche Finanzgericht entschied, dass dieser sich auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag für seine Aufwendungen eintragen dürfe (Az: VI B 69/09).

Steuerzahler können nun davon profitieren und ihre monatliche Steuerlast durch einen Eintrag auf der Lohnsteuerkarte reduzieren. Sollte aber das Finanzamt den Abzug nicht akzeptieren, könnte mit dem Steuerbescheid eine Nachzahlung drohen.

Vor mehreren Gerichten klagen Steuerzahler derzeit gegen die Regelungen und erhoffen sich eine abschließende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht. Nach der Neuregelung 2007 darf das häusliche Arbeitszimmer nur noch abgesetzt werden, wenn es im Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist.


 

 
Rentenversicherung: Schluss mit Zocken

 

Wer für das Alter etwas zurücklegen und dafür eine klassische Rentenversicherung abschließen wollte, wurde in Boomzeiten belächelt. Viel zu wenig seien die Policen in Aktien investiert, zu gering die Renditechancen. Nachdem an der Börse jedoch manches Luftschloss eingestürzt ist, wird die Kritik leiser. Schließlich können die Rentenversicherungen mit einer Garantieverzinsung auftrumpfen. Darüber hinaus wird eine laufende Verzinsung jährlich gutgeschrieben, auch sie ist dem Sparer sicher - für immer. Top-Anbieter erreichen in Hochrechnungen eine Rendite auf die eingezahlten Beiträge von über fünf Prozent, wie eine Studie der Ratingagentur Assekurata zeigt.

Die deutschen Sparer verlangen sehr nach Sicherheit. Wichtigstes Entscheidungskriterium bei der Altersvorsorge ist für die meisten die Tatsache, dass "kein Verlustrisiko" besteht. Diese Meinung vertraten über 70 Prozent der Befragten in einer Untersuchung der Gothaer Versicherung.

 
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