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Arbeitszimmer ist wieder absetzbar |
Der Bundesfinanzhof zweifelt die momentane Steuerregelung für Arbeitszimmerkosten an.
Steuerzahler
können den Staat vorerst wieder an den Kosten für ihr häusliches
Arbeitszimmer beteiligen. Der Bundesfinanzhof hat Zweifel an dem seit
2007 geltenden Abzugsverbot für die Kosten eines Arbeitszimmers.
In
einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof in München entschieden,
dass Lehrer, Außendienstler und andere Berufsgruppen die Kosten für ihr
Arbeitszimmer wieder teilweise von der Steuer absetzen dürfen. Im
konkreten Fall ging es um einen Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz
zur Verfügung stand. Das oberste deutsche Finanzgericht entschied, dass
dieser sich auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag für seine
Aufwendungen eintragen dürfe (Az: VI B 69/09).
Steuerzahler
können nun davon profitieren und ihre monatliche Steuerlast durch einen
Eintrag auf der Lohnsteuerkarte reduzieren. Sollte aber das Finanzamt
den Abzug nicht akzeptieren, könnte mit dem Steuerbescheid eine
Nachzahlung drohen.
Vor mehreren Gerichten klagen Steuerzahler
derzeit gegen die Regelungen und erhoffen sich eine abschließende
Klärung durch das Bundesverfassungsgericht. Nach der Neuregelung 2007
darf das häusliche Arbeitszimmer nur noch abgesetzt werden, wenn es im
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist.
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