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Arbeitszimmer ist wieder absetzbar

 

Der Bundesfinanzhof zweifelt die momentane Steuerregelung für Arbeitszimmerkosten an.

 

Steuerzahler können den Staat vorerst wieder an den Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer beteiligen. Der Bundesfinanzhof hat Zweifel an dem seit 2007 geltenden Abzugsverbot für die Kosten eines Arbeitszimmers.

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof in München entschieden, dass Lehrer, Außendienstler und andere Berufsgruppen die Kosten für ihr Arbeitszimmer wieder teilweise von der Steuer absetzen dürfen. Im konkreten Fall ging es um einen Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Das oberste deutsche Finanzgericht entschied, dass dieser sich auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag für seine Aufwendungen eintragen dürfe (Az: VI B 69/09).

Steuerzahler können nun davon profitieren und ihre monatliche Steuerlast durch einen Eintrag auf der Lohnsteuerkarte reduzieren. Sollte aber das Finanzamt den Abzug nicht akzeptieren, könnte mit dem Steuerbescheid eine Nachzahlung drohen.

Vor mehreren Gerichten klagen Steuerzahler derzeit gegen die Regelungen und erhoffen sich eine abschließende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht. Nach der Neuregelung 2007 darf das häusliche Arbeitszimmer nur noch abgesetzt werden, wenn es im Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist.


 

 
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