|
Langfristige Mietvertraege fuer Studenten sind unzulaessig |
|
Nach einem U rteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe dürfen
Studenten nicht für Jahre an einen Mietvertrag gebunden werden. Damit
bekommt ein Student aus Erlangen- Nürnberg Recht, der von seinem
Vermieter wegen einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages verklagt
worden war.
Zur Begründung führte das Gericht an, dass Studierenden wegen der
Unwägbarkeiten des Studienverlaufs ein besonders hohes Maß an Mobilität
und Flexibilität zugebilligt werden muss (Az: VIII ZR 307/08). Die
Klausel, wonach die Kündigung für zwei Jahre ausgeschlossen sein
sollte, sei daher unwirksam.
Im konkreten Fall hatte ein
Student der Universität Erlangen- Nürnberg zu Studienbeginn im
Wintersemester 2006 ein möbiliertes Zimmer in einem Wohnheim bezogen.
Das Kündigungsrecht sollte laut Vertrag bis zum Wintersemester 2008
ausgeschlossen sein. Ein dreiviertel Jahr später kündigte der Student
wegen der „unzumutbaren gesundheitsgefährdenden unhygienischen Zustände
im sanitären Bereich“ und zahlte keine Miete mehr.
Dagegen
klagte der Vermieter durch drei Instanzen, dennoch ohne Erfolg. Nach
den Worten des BGH ist ein auf zwei Jahre befristeter Ausschluss des
Kündigungsrechts zwar grundsätzlich möglich aber bei Studenten komme
deren gesteigertes Interesse an der Wahrung ihrer Flexibilität ins
Spiel. Oft stellten sie nach wenigen Monaten fest, dass das Studium
nicht das Richtige für sie sei.
|