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Langfristige Mietvertraege fuer Studenten sind unzulaessig

Nach einem Umietvertrag.jpgrteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe dürfen Studenten nicht für Jahre an einen Mietvertrag gebunden werden. Damit bekommt ein Student aus Erlangen- Nürnberg Recht, der von seinem Vermieter wegen einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages verklagt worden war.

 

Zur Begründung führte das Gericht an, dass Studierenden wegen der Unwägbarkeiten des Studienverlaufs ein besonders hohes Maß an Mobilität und Flexibilität zugebilligt werden muss (Az: VIII ZR 307/08). Die Klausel, wonach die Kündigung für zwei Jahre ausgeschlossen sein sollte, sei daher unwirksam.

Im konkreten Fall hatte ein Student der Universität Erlangen- Nürnberg zu Studienbeginn im Wintersemester 2006 ein möbiliertes Zimmer in einem Wohnheim bezogen. Das Kündigungsrecht sollte laut Vertrag bis zum Wintersemester 2008 ausgeschlossen sein. Ein dreiviertel Jahr später kündigte der Student wegen der „unzumutbaren gesundheitsgefährdenden unhygienischen Zustände im sanitären Bereich“ und zahlte keine Miete mehr.

Dagegen klagte der Vermieter durch drei Instanzen, dennoch ohne Erfolg. Nach den Worten des BGH ist ein auf zwei Jahre befristeter Ausschluss des Kündigungsrechts zwar grundsätzlich möglich aber bei Studenten komme deren gesteigertes Interesse an der Wahrung ihrer Flexibilität ins Spiel. Oft stellten sie nach wenigen Monaten fest, dass das Studium nicht das Richtige für sie sei.

 
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